Frage 342203 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Container enthält UN 1794 in loser Schüttung. Der Stoff erfüllt zusätzlich die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ADR.

An welchen Stellen müssen die Großzettel und Kennzeichen am Container angebracht werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 342203

An beiden Längsseiten und an jedem Ende (Stirnseite) des Containers.

Fundstelle: 5.3.1.2 und 5.3.6.1 ADR

Erklärung

Nach 5.3.1.2 und 5.3.6.1 ADR kommen Großzettel und Kennzeichen an beide Längsseiten und an jedes Ende des Containers.

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