Frage 342205 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Container enthält UN 1794 in loser Schüttung. Der Stoff erfüllt zusätzlich die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ADR.

An welchen Stellen müssen die orangefarbenen Tafeln am Container angebracht werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 342205

An beiden Längsseiten des Containers.

Fundstelle: 5.3.2.1.4 ADR

Erklärung

Nach 5.3.2.1.4 ADR werden die orangefarbenen Tafeln an beiden Längsseiten des Containers angebracht.

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