Frage 342304 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: 5000 l Antimonpentachlorid, flüssig (umweltgefährdend), sind als Abfall im Produktionsprozess von Hersteller H. angefallen. H. schließt mit dem Entsorger E. einen Beförderungsvertrag, diesen Stoff zur Sondermüllentsorgungsanlage S. zu transportieren. E. schickt seinen Fahrzeugführer F. mit einem Saug-Druck-Tankfahrzeug (Tankcodierung L4BH) zu H.

Darf dieses Saug-Druck-Tankfahrzeug nach ADR mit diesem Abfall befüllt werden? Geben Sie eine kurze Begründung mit Angabe des Absatzes!

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Antwortvorschlag zu Frage 342304

Ja. Für UN 1730 ist die Tankcodierung L4BN vorgeschrieben; L4BH ist nach der Tankhierarchie höherwertig (N → H). Klasse 8 ist in Saug-Druck-Tanks für Abfälle zugelassen.

Fundstelle: 4.3.4.1.2 und 4.5.1.1 ADR

Erklärung

Ja. Vorgeschrieben ist für UN 1730 die Tankcodierung L4BN, und L4BH ist nach der Tankhierarchie höherwertig. Klasse 8 ist in Saug-Druck-Tanks für Abfälle zugelassen, siehe 4.3.4.1.2 und 4.5.1.1 ADR.

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