Frage 342401 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein vom Unternehmen U. mit UN 2383 befüllter ortsbeweglicher Tank (Nennvolumen 5000 l) ist von Deutschland nach Großbritannien zu versenden. U. beauftragt die Spedition S., den Transport durchzuführen. S. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den ortsbeweglichen Tank bei U. abzuholen und über Frankreich per Fähre nach Großbritannien zu befördern. Welche Tankanweisung ist bei diesem Stoff gemäß ADR vorgeschrieben?
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Antwortvorschlag zu Frage 342401
Tankanweisung T7 (mit Sondervorschrift TP1)
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 (UN 2383); 4.2.5.2.6 ADR
Erklärung
Die Tankanweisung steht in Tabelle A Spalte 10. Für UN 2383 ist es T7, mit der Sondervorschrift TP1.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 342402An welchen Stellen des ortsbeweglichen Tanks sind nach ADR orangefarbene Tafeln mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer anzubringen?
- 342403Dürfen am Tank orangefarbene Tafeln aus selbstklebender Kunststofffolie verwendet werden? Nennen Sie auch den Absatz im ADR!
- 342404Wer hat nach GGVSEB dafür zu sorgen, dass die Großzettel und die orangefarbenen Tafeln am ortsbeweglichen Tank angebracht sind?
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- 342406Welche Kurse muss der Fahrzeugführer für diese Beförderung in seiner ADR-Schulungsbescheinigung bescheinigt haben?
- 342407Nennen Sie zwei Begleitpapiere nach ADR, die bei dieser Beförderung neben der ADR-Schulungsbescheinigung mitzuführen sind!