Frage 342402 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein vom Unternehmen U. mit UN 2383 befüllter ortsbeweglicher Tank (Nennvolumen 5000 l) ist von Deutschland nach Großbritannien zu versenden. U. beauftragt die Spedition S., den Transport durchzuführen. S. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den ortsbeweglichen Tank bei U. abzuholen und über Frankreich per Fähre nach Großbritannien zu befördern.
An welchen Stellen des ortsbeweglichen Tanks sind nach ADR orangefarbene Tafeln mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer anzubringen?
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Antwortvorschlag zu Frage 342402
An beiden Seiten (Längsseiten) des ortsbeweglichen Tanks.
Fundstelle: 5.3.2.1.2 ADR
Erklärung
Nach 5.3.2.1.2 ADR werden die orangefarbenen Tafeln mit Gefahrnummer und UN-Nummer an beiden Seiten des ortsbeweglichen Tanks angebracht.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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