Frage 342406 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein vom Unternehmen U. mit UN 2383 befüllter ortsbeweglicher Tank (Nennvolumen 5000 l) ist von Deutschland nach Großbritannien zu versenden. U. beauftragt die Spedition S., den Transport durchzuführen. S. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den ortsbeweglichen Tank bei U. abzuholen und über Frankreich per Fähre nach Großbritannien zu befördern.

Welche Kurse muss der Fahrzeugführer für diese Beförderung in seiner ADR-Schulungsbescheinigung bescheinigt haben?

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Antwortvorschlag zu Frage 342406

Basiskurs und Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks (ortsbeweglicher Tank über 3 m³).

Fundstelle: 8.2.1.2 und 8.2.1.3 ADR

Erklärung

Nach 8.2.1.2 und 8.2.1.3 ADR braucht er den Basiskurs und zusätzlich den Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks, denn der ortsbewegliche Tank hat mehr als 3 m³.

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