Frage 342504 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Angaben müssen nach ADR auf dem verwendeten Aufsetztank selbst oder auf Tafeln angebracht sein? Nennen Sie eine Angabe!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 342504

z. B. Name des Eigentümers oder Betreibers (weitere: Angabe «Aufsetztank»; Eigenmasse; höchstzulässige Bruttomasse; Tankcodierung)

Fundstelle: 6.8.2.5.2 ADR

Erklärung

Nach 6.8.2.5.2 ADR muss am Tank oder auf einer Tafel zum Beispiel der Eigentümer oder Betreiber stehen. Dazu kommen die Angabe „Aufsetztank“, Eigenmasse, höchstzulässige Bruttomasse und Tankcodierung.

Weiter zu Frage ›