Frage 342504 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Angaben müssen nach ADR auf dem verwendeten Aufsetztank selbst oder auf Tafeln angebracht sein? Nennen Sie eine Angabe!
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Antwortvorschlag zu Frage 342504
z. B. Name des Eigentümers oder Betreibers (weitere: Angabe «Aufsetztank»; Eigenmasse; höchstzulässige Bruttomasse; Tankcodierung)
Fundstelle: 6.8.2.5.2 ADR
Erklärung
Nach 6.8.2.5.2 ADR muss am Tank oder auf einer Tafel zum Beispiel der Eigentümer oder Betreiber stehen. Dazu kommen die Angabe „Aufsetztank“, Eigenmasse, höchstzulässige Bruttomasse und Tankcodierung.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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