Frage 342505 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Straßenbauunternehmer beauftragt seinen Fahrzeugführer, mit einem LKW und einem Aufsetztank (Fassungsraum 6500 l) 6000 l Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640L - umweltgefährdend) zu einer Autobahnbaustelle zu befördern, um die dort eingesetzten Baumaschinen mit Kraftstoff zu versorgen.

Für den LKW ist eine ADR-Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden. In Zeile 7 sind alle Eintragungen außer "FL" und "AT" gestrichen. Darf das Fahrzeug für diese Beförderung eingesetzt werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 342505

Ja. Für UN 1202 (640L) in einem Aufsetztank über 1 m³ ist ein Fahrzeug AT vorgeschrieben (Tabelle A Spalte 14: AT); wenn ein Fahrzeug AT vorgeschrieben ist, dürfen Fahrzeuge AT und FL verwendet werden. Das Fahrzeug ist für FL bzw. AT zugelassen und darf daher eingesetzt werden.

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 14 (UN 1202, 640L: AT); 7.4.2 und 9.1.1.2 ADR; 9.1.3 ADR (Zulassungsbescheinigung Nr. 7)

Erklärung

Ja. Für UN 1202 mit 640L im Aufsetztank über 1 m³ ist laut Tabelle A Spalte 14 ein Fahrzeug AT vorgeschrieben. Wenn AT verlangt wird, dürfen auch Fahrzeuge AT und FL eingesetzt werden, und dieses ist dafür zugelassen.

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