Frage 342505 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Straßenbauunternehmer beauftragt seinen Fahrzeugführer, mit einem LKW und einem Aufsetztank (Fassungsraum 6500 l) 6000 l Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640L - umweltgefährdend) zu einer Autobahnbaustelle zu befördern, um die dort eingesetzten Baumaschinen mit Kraftstoff zu versorgen.
Für den LKW ist eine ADR-Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden. In Zeile 7 sind alle Eintragungen außer "FL" und "AT" gestrichen. Darf das Fahrzeug für diese Beförderung eingesetzt werden?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 342505
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 14 (UN 1202, 640L: AT); 7.4.2 und 9.1.1.2 ADR; 9.1.3 ADR (Zulassungsbescheinigung Nr. 7)
Erklärung
Ja. Für UN 1202 mit 640L im Aufsetztank über 1 m³ ist laut Tabelle A Spalte 14 ein Fahrzeug AT vorgeschrieben. Wenn AT verlangt wird, dürfen auch Fahrzeuge AT und FL eingesetzt werden, und dieses ist dafür zugelassen.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 342506Auf dem Tankschild ist folgende Kennzeichnung eingestempelt: „01/25P". Wann ist nach ADR die nächste wiederkehrende Prüfung spätestens durchzuführen?
- 342507Nach dem Betanken sind im Tank noch rund 1500 l Dieselkraftstoff enthalten. Da der Tank nicht mit Schwallwänden unterteilt ist, stellt sich die Frage, ob mit dieser Restmenge (25% des Fassungsraumes) zur nächsten Baustelle gefahren werden darf? Nennen Sie auch den Absatz!
- 342601Die Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, einen Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken vom Zentrallager der Chemiefirma zum Außenlager A. durchzuführen. S. erhält von C. folgende Informationen gemäß ADR: UN 2642 Fluoressigsäure, 6.1, I, (C/E), 1 Kiste, 10 kg UN 1170 Ethanol, 3, II, (D/E), 1 Fass, 50 l UN 1002 Luft, verdichtet, 2.2, (E), 2 Gasflaschen à 50 l Nenninhalt UN 1104 Amylacetate, 3, III, (D/E), 5 Kanister à 20 l Kann diese Beförderung als nicht kennzeichnungspflichtige Beförderung unter Nutzung der Freistellungen nach 1.1.3.6 ADR durchgeführt werden? Geben Sie auch den Berechnungswert an!
- 342602Der Fahrzeugführer des für den Transport vorgesehenen LKW weist seinen Disponenten darauf hin, dass für dieses Fahrzeug keine ADR- Zulassungsbescheinigung existiert. Darf das Fahrzeug dennoch beladen werden?
- 342603Der Fahrzeugführer legt dem Disponenten eine bereits seit drei Monaten abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigung vor. Darf er diese Ladung übernehmen? Geben Sie eine kurze Begründung!
- 342604S. bekommt einen weiteren Abholauftrag eines Kunden. Dort sollen 12 Versandstücke à 10 l mit UN 1090 Aceton, verpackt in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR, zugeladen werden. Welche Gesamtmenge nach 1.1.3.6 ADR hätte dann die gesamte Ladung?