Frage 342602 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Die Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, einen Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken vom Zentrallager der Chemiefirma zum Außenlager A. durchzuführen. S. erhält von C. folgende Informationen gemäß ADR: UN 2642 Fluoressigsäure, 6.1, I, (C/E), 1 Kiste, 10 kg UN 1170 Ethanol, 3, II, (D/E), 1 Fass, 50 l UN 1002 Luft, verdichtet, 2.2, (E), 2 Gasflaschen à 50 l Nenninhalt UN 1104 Amylacetate, 3, III, (D/E), 5 Kanister à 20 l
Der Fahrzeugführer des für den Transport vorgesehenen LKW weist seinen Disponenten darauf hin, dass für dieses Fahrzeug keine ADR- Zulassungsbescheinigung existiert. Darf das Fahrzeug dennoch beladen werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 342602
Fundstelle: 1.1.3.6.2 und 9.1.3.1 ADR
Erklärung
Nein. Für Versandstückbeförderungen ist keine ADR-Zulassungsbescheinigung erforderlich. Bei Beförderungen nach 1.1.3.6 gilt Teil 9 ohnehin nicht.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 342603Der Fahrzeugführer legt dem Disponenten eine bereits seit drei Monaten abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigung vor. Darf er diese Ladung übernehmen? Geben Sie eine kurze Begründung!
- 342604S. bekommt einen weiteren Abholauftrag eines Kunden. Dort sollen 12 Versandstücke à 10 l mit UN 1090 Aceton, verpackt in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR, zugeladen werden. Welche Gesamtmenge nach 1.1.3.6 ADR hätte dann die gesamte Ladung?
- 342605Der Fahrzeugführer soll bei diesem Kunden auch noch eine Palette mit 12 leeren, ungereinigten Gasflaschen (Leere Gefäße, 2) übernehmen. Welcher Beförderungskategorie nach 1.1.3.6 ADR sind diese zuzuordnen und wie hoch ist die zulässige Gesamtmenge dieser Beförderungskategorie nach ADR?
- 342606Sind die Vorschriften über die Handhabung und Verstauung aus Abschnitt 7.5.7 ADR bei dieser Beförderung zu beachten? Geben Sie eine kurze Begründung!
- 342701Kaliumhydrogendifluorid, Lösung (VG II), abgefüllt in 7 Kanistern aus Kunststoff mit je 60 l Inhalt, soll nach ADR befördert werden. Verwendet werden 7 Kanister, die wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt sind. Überprüfen Sie, ob die Versandstücke so zulässig wären und wie vorgeschrieben gekennzeichnet und bezettelt sind und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!
- 342702Ein Lieferschein ist als Beförderungspapier nach ADR wie abgebildet erstellt worden. Überprüfen Sie das Beförderungspapier auf Richtigkeit und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!