Frage 342605 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Der Fahrzeugführer soll bei diesem Kunden auch noch eine Palette mit 12 leeren, ungereinigten Gasflaschen (Leere Gefäße, 2) übernehmen. Welcher Beförderungskategorie nach 1.1.3.6 ADR sind diese zuzuordnen und wie hoch ist die zulässige Gesamtmenge dieser Beförderungskategorie nach ADR?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 342605

Beförderungskategorie 4; höchstzulässige Gesamtmenge unbegrenzt.

Fundstelle: 1.1.3.6.3 ADR

Erklärung

Leere, ungereinigte Gefäße gehören nach 1.1.3.6.3 ADR in die Beförderungskategorie 4. Dort ist die höchstzulässige Gesamtmenge unbegrenzt.

Weiter zu Frage ›