Frage 342701 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Kaliumhydrogendifluorid, Lösung (VG II), abgefüllt in 7 Kanistern aus Kunststoff mit je 60 l Inhalt, soll nach ADR befördert werden. Verwendet werden 7 Kanister, die wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt sind. Überprüfen Sie, ob die Versandstücke so zulässig wären und wie vorgeschrieben gekennzeichnet und bezettelt sind und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!

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Weitere Fragen: Straße (ADR)
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