Frage 342805 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: 4 Fässer aus Stahl mit Pentan-2,4-dion à 200 l sollen nach ADR befördert werden. Die Fässer sind wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt und haben keine Lüftungseinrichtung.

Welche Ausrüstungsgegenstände nach ADR muss der Fahrzeugführer auf der abholenden Beförderungseinheit (zGM 7,5 t) mitführen? Nennen Sie zwei!

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Antwortvorschlag zu Frage 342805

z. B. Unterlegkeil; zwei selbststehende Warnzeichen (weitere: Augenspülflüssigkeit, Warnweste, Beleuchtungsgerät, Schutzhandschuhe, Augenschutz, Notfallfluchtmaske wegen Gefahrzettel 6.1, Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter)

Fundstelle: 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR

Erklärung

Nach 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR gehören zum Beispiel ein Unterlegkeil und zwei selbststehende Warnzeichen dazu. Wegen des Gefahrzettels 6.1 kommt auch die Notfallfluchtmaske hinzu.

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