Frage 3005 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Unterabschnitt des ADR steht, dass Tankfahrzeuge eine ADR-Zulassungsbescheinigung als Begleitpapier mitführen müssen?

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Antwortvorschlag zu Frage 3005

Unterabschnitt 8.1.2.2 ADR (Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3).

Fundstelle: 8.1.2.2 a) ADR

Erklärung

Dass Tankfahrzeuge eine ADR-Zulassungsbescheinigung als Begleitpapier mitführen müssen, steht im Unterabschnitt 8.1.2.2 ADR. Die Bescheinigung selbst ist in 9.1.3 geregelt.

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