Frage 3004 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Aussage zur GGVSEB ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 3004
- B: Die GGVSEB definiert den Begriff Fahrzeuge im innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend vom ADR
Fundstelle: § 2 GGVSEB (Begriffsbestimmung Fahrzeuge)
Erklärung
Die GGVSEB definiert in § 2 den Begriff Fahrzeuge für den innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend vom ADR. Dort ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h das Merkmal.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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