Frage 3004 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Aussage zur GGVSEB ist richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 3004

  • B: Die GGVSEB definiert den Begriff Fahrzeuge im innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend vom ADR

Fundstelle: § 2 GGVSEB (Begriffsbestimmung Fahrzeuge)

Erklärung

Die GGVSEB definiert in § 2 den Begriff Fahrzeuge für den innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend vom ADR. Dort ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h das Merkmal.

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