Frage 3006 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Abschnitt des ADR ist der "Beförderer" definiert?

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Antwortvorschlag zu Frage 3006

Abschnitt 1.2.1 ADR.

Fundstelle: 1.2.1 ADR

Erklärung

Der Begriff „Beförderer“ wird im Abschnitt 1.2.1 ADR bestimmt, wo alle Begriffsbestimmungen stehen.

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