Frage 3006 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Abschnitt des ADR ist der "Beförderer" definiert?
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Antwortvorschlag zu Frage 3006
Abschnitt 1.2.1 ADR.
Fundstelle: 1.2.1 ADR
Erklärung
Der Begriff „Beförderer“ wird im Abschnitt 1.2.1 ADR bestimmt, wo alle Begriffsbestimmungen stehen.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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