Frage 3012 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Versandstücke, die den Vorschriften des ADR für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften der ICAO-TI entsprechen, dürfen bei einer Beförderung im Nachlauf eines Lufttransports unter bestimmten Bedingungen befördert werden. In welchem Unterabschnitt des ADR finden Sie diese Bedingungen?

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Antwortvorschlag zu Frage 3012

Unterabschnitt 1.1.4.2 ADR (Absatz 1.1.4.2.1).

Fundstelle: 1.1.4.2.1 ADR

Erklärung

Für Versandstücke, die nicht voll dem ADR, aber den ICAO-TI entsprechen, stehen die Bedingungen im Unterabschnitt 1.1.4.2 ADR, genauer im Absatz 1.1.4.2.1.

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