Frage 3011 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einem LKW wird ein Container, dessen Kühlanlage mit flüssigem Brennstoff (UN 1202) betrieben wird, befördert (Fassungsraum und Inhalt Brennstoffbehälter 500 l). Müssen in diesem Fall die Vorschriften des ADR angewendet werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 3011

Nein. Ein auf dem Fahrzeug befestigter Container mit einer Einrichtung zur Verwendung während der Beförderung gilt als Bestandteil des Fahrzeugs; der Brennstoff für die Kühlanlage ist freigestellt (Gesamtfassungsraum befestigter Behälter bis 1500 l je Beförderungseinheit).

Fundstelle: 1.1.3.3 a) mit Bem. 1 ADR

Erklärung

Nein. Ein auf dem Fahrzeug befestigter Container mit Einrichtung für die Beförderung gilt als Teil des Fahrzeugs. Der Brennstoff für die Kühlanlage ist nach 1.1.3.3 a) ADR freigestellt, hier bei 500 l Fassungsraum.

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