Frage 3014 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Sondervorschrift des ADR regelt die Beförderung zur Entsorgung von Lithiumbatterien, die in Ausrüstungen von privaten Haushalten enthalten sind?

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Antwortvorschlag zu Frage 3014

Sondervorschrift 670.

Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 670 ADR

Erklärung

Für die Beförderung zur Entsorgung von Lithiumbatterien, die in Ausrüstungen privater Haushalte enthalten sind, gilt die Sondervorschrift 670 in Kapitel 3.3 ADR.

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