Frage 3019 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Gilt die in Unterabschnitt 1.1.3.1 f) ADR geregelte Freistellung auch für ungereinigte leere ortsfeste Lagerbehälter, die zuletzt UN 1005 enthalten haben? Geben Sie eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 3019

Nein. UN 1005 hat den Klassifizierungscode 2TC (giftig, ätzend); die Freistellung gilt nur für Gase der Gruppen A, O und F.

Fundstelle: 1.1.3.1 f) ADR

Erklärung

Nein. UN 1005 hat den Klassifizierungscode 2TC, ist also giftig und ätzend. Die Freistellung in 1.1.3.1 f) ADR gilt nur für Gase der Gruppen A, O und F.

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