Frage 3024 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Bis zu welchem Volumen je Gefäß unterliegen bestimmte viskose Stoffe (z. B. Farben oder Lacke ohne weitere Gefahreigenschaften) mit einem Flammpunkt von 23-60 °C nicht den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch den Absatz!
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Antwortvorschlag zu Frage 3024
450 l
Fundstelle: 2.2.3.1.5.1 ADR
Erklärung
Bestimmte viskose Stoffe mit einem Flammpunkt von 23 bis 60 °C, etwa Farben oder Lacke, unterliegen bis 450 l je Gefäß nicht dem ADR. Die Regel steht in 2.2.3.1.5.1.
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