Frage 3025 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie zwei Beispiele für radioaktive Stoffe, deren Beförderung nicht den Bestimmungen des ADR unterliegt.

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Antwortvorschlag zu Frage 3025

Radioaktive Stoffe als integraler Bestandteil des Beförderungsmittels; in Personen implantierte radioaktive Stoffe (z. B. Herzschrittmacher); Konsumgüter nach dem Verkauf an den Endverbraucher; natürliche Stoffe und Erze bis zum Zehnfachen der Grenzwerte (weitere: siehe 1.7.1.4)

Fundstelle: 1.7.1.4 ADR

Erklärung

Zwei Beispiele sind radioaktive Stoffe als integraler Bestandteil des Beförderungsmittels und in Personen implantierte Stoffe wie bei Herzschrittmachern. Weitere Fälle stehen in 1.7.1.4 ADR.

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