Frage 3029 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Für welche Abfälle darf das Verfahren nach Absatz 2.1.3.5.5 ADR nicht angewendet werden? Nennen Sie ein Beispiel!
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Antwortvorschlag zu Frage 3029
Nicht anwendbar z. B. auf Abfälle mit Stoffen der Klasse 4.3 (weitere: Stoffe nach 2.1.3.5.3, Fälle nach 2.1.3.7, nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe).
Fundstelle: 2.1.3.5.5 ADR
Erklärung
Das Verfahren darf zum Beispiel nicht auf Abfälle mit Stoffen der Klasse 4.3 angewendet werden. Ausgeschlossen sind auch Stoffe nach 2.1.3.5.3, Fälle nach 2.1.3.7 und nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe.
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