Frage 3034 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sind bei der Beförderung von UN 1553, 4000 l, in 20 Versandstücken, die §§ 35/35a GGVSEB zu beachten? Nennen Sie auch den Paragraphen!
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Antwortvorschlag zu Frage 3034
Nein. Die Fahrweg- und Ortsfestlegungen gelten für UN 1553 nur bei Beförderung in Tanks ab 3000 l, nicht für Versandstücke.
Fundstelle: § 35 und § 35a i. V. m. Anlage 1 lfd. Nr. 10 GGVSEB
Erklärung
Nein. Die Fahrweg- und Ortsfestlegungen nach § 35 und § 35a GGVSEB in Verbindung mit Anlage 1 lfd. Nr. 10 gelten für UN 1553 nur bei Beförderung in Tanks ab 3000 l, nicht für Versandstücke.
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