Frage 3036 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein Tankcontainer (Fassungsraum 20000 l) ist mit UN 1017 beladen. Ab welcher Nettomasse des Stoffes müssen die §§ 35/35a GGVSEB beachtet werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 3036
Ab 1000 kg Nettomasse in Tanks
Fundstelle: § 35 i. V. m. Anlage 1 lfd. Nr. 3 GGVSEB
Erklärung
Für UN 1017 gelten § 35 und § 35a GGVSEB nach Anlage 1 lfd. Nr. 3 bei Beförderung in Tanks ab 1000 kg Nettomasse. Der Fassungsraum des Tanks ist dafür nicht entscheidend.
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