Frage 3023 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie die nach ADR möglichen Sondervorschriften für Lithium- Ionen-Batterien!
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Antwortvorschlag zu Frage 3023
SV 188; 230; 310; 348; 376; 377; 387; 636; 677
Fundstelle: 3.2.1 Tabelle A Spalte (6) ADR (UN 3480)
Erklärung
In Spalte (6) der Tabelle A stehen für UN 3480 die Sondervorschriften 188, 230, 310, 348, 376, 377, 387, 636 und 677.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3024Bis zu welchem Volumen je Gefäß unterliegen bestimmte viskose Stoffe (z. B. Farben oder Lacke ohne weitere Gefahreigenschaften) mit einem Flammpunkt von 23-60 °C nicht den Vorschriften des ADR? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3025Nennen Sie zwei Beispiele für radioaktive Stoffe, deren Beförderung nicht den Bestimmungen des ADR unterliegt.
- 3026Was versteht man nach ADR unter dem Code "BK1"?
- 3027Welche Sondervorschrift nach ADR gilt für Feuerzeuge, wenn diese als Abfall unter vereinfachten Bedingungen verpackt und befördert werden sollen?
- 3028Gelten die Gefahrguttransportvorschriften des ADR für MEMU auch für die Herstellung und das Laden von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff? Nennen Sie auch den Abschnitt!
- 3029Für welche Abfälle darf das Verfahren nach Absatz 2.1.3.5.5 ADR nicht angewendet werden? Nennen Sie ein Beispiel!