Frage 342806 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: 4 Fässer aus Stahl mit Pentan-2,4-dion à 200 l sollen nach ADR befördert werden. Die Fässer sind wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt und haben keine Lüftungseinrichtung.

Auf der geplanten Fahrstrecke befindet sich ein Tunnel der Kategorie E. Darf der Fahrzeugführer diesen Tunnel durchfahren?

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Antwortvorschlag zu Frage 342806

Nein. Kennzeichnungspflichtige Beförderung (Berechnungswert 1400); Tunnelbeschränkungscode (D/E) bei Versandstücken: Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Fundstelle: 8.6.4 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15

Erklärung

Nein. Die Beförderung ist kennzeichnungspflichtig, der Berechnungswert beträgt 1400. Der Tunnelcode (D/E) verbietet bei Versandstücken die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E.

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