Frage 3002 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ihr Unternehmen soll einen ungereinigten leeren ortsfesten Lagertank befördern, der zuletzt UN 1965 (Gemisch C) enthalten hat. Darf diese Beförderung durchgeführt werden, obwohl der Lagertank keine Zulassung nach dem ADR hat?
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Richtige Antwort zu Frage 3002
- A: Ja, die Beförderung ist unter Einhaltung der Bedingungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 f) ADR freigestellt möglich.
Fundstelle: 1.1.3.1 f) ADR
Erklärung
Ja. UN 1965 ist ein Gas der Klasse 2, Gruppe F. Ungereinigte leere ortsfeste Lagerbehälter mit solchen Gasen sind unter den Bedingungen von 1.1.3.1 f) ADR freigestellt.
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