Frage 342804 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: 4 Fässer aus Stahl mit Pentan-2,4-dion à 200 l sollen nach ADR befördert werden. Die Fässer sind wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt und haben keine Lüftungseinrichtung.
Der abholende LKW hat bereits 5 Kisten à 40 l Gefahrgut (UN 1279, Gesamtmenge 200 l) geladen. Muss die Beförderungseinheit nach Zuladung der 4 Fässer mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet werden? Geben Sie auch den Berechnungswert an!
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Antwortvorschlag zu Frage 342804
Ja. UN 1279 (VG II, Kat. 2): 200 l x 3 = 600; UN 2310 (VG III, Kat. 3): 4 x 200 l = 800. Berechnungswert 1400, über 1000, daher Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln erforderlich.
Fundstelle: 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 ADR; 5.3.2 ADR
Erklärung
Das Pentan-2,4-dion ergibt 4 mal 200 l, also 800 Punkte, der Stoff UN 1279 kommt auf 200 l mal 3, also 600. Die Summe von 1400 liegt über 1000, daher ist die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln erforderlich.
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