Frage 342604 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Die Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, einen Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken vom Zentrallager der Chemiefirma zum Außenlager A. durchzuführen. S. erhält von C. folgende Informationen gemäß ADR: UN 2642 Fluoressigsäure, 6.1, I, (C/E), 1 Kiste, 10 kg UN 1170 Ethanol, 3, II, (D/E), 1 Fass, 50 l UN 1002 Luft, verdichtet, 2.2, (E), 2 Gasflaschen à 50 l Nenninhalt UN 1104 Amylacetate, 3, III, (D/E), 5 Kanister à 20 l
S. bekommt einen weiteren Abholauftrag eines Kunden. Dort sollen 12 Versandstücke à 10 l mit UN 1090 Aceton, verpackt in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR, zugeladen werden. Welche Gesamtmenge nach 1.1.3.6 ADR hätte dann die gesamte Ladung?
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Antwortvorschlag zu Frage 342604
Fundstelle: 1.1.3.6.5 i. V. m. 1.1.3.4 ADR
Erklärung
Nein. Güter, die in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 verpackt sind, bleiben bei 1.1.3.6 unberücksichtigt. Der Wert bleibt deshalb bei 850.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 342605Der Fahrzeugführer soll bei diesem Kunden auch noch eine Palette mit 12 leeren, ungereinigten Gasflaschen (Leere Gefäße, 2) übernehmen. Welcher Beförderungskategorie nach 1.1.3.6 ADR sind diese zuzuordnen und wie hoch ist die zulässige Gesamtmenge dieser Beförderungskategorie nach ADR?
- 342606Sind die Vorschriften über die Handhabung und Verstauung aus Abschnitt 7.5.7 ADR bei dieser Beförderung zu beachten? Geben Sie eine kurze Begründung!
- 342701Kaliumhydrogendifluorid, Lösung (VG II), abgefüllt in 7 Kanistern aus Kunststoff mit je 60 l Inhalt, soll nach ADR befördert werden. Verwendet werden 7 Kanister, die wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt sind. Überprüfen Sie, ob die Versandstücke so zulässig wären und wie vorgeschrieben gekennzeichnet und bezettelt sind und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!
- 342702Ein Lieferschein ist als Beförderungspapier nach ADR wie abgebildet erstellt worden. Überprüfen Sie das Beförderungspapier auf Richtigkeit und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!
- 3428014 Fässer aus Stahl mit Pentan-2,4-dion à 200 l sollen nach ADR befördert werden. Die Fässer sind wie abgebildet gekennzeichnet und bezettelt und haben keine Lüftungseinrichtung. Überprüfen Sie, ob die Versandstücke wie vorgeschrieben gekennzeichnet und bezettelt sind und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!
- 342802Das Beförderungspapier nach ADR ist wie abgebildet erstellt worden. Überprüfen Sie das Beförderungspapier und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!