Frage 342501 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Straßenbauunternehmer beauftragt seinen Fahrzeugführer, mit einem LKW und einem Aufsetztank (Fassungsraum 6500 l) 6000 l Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640L - umweltgefährdend) zu einer Autobahnbaustelle zu befördern, um die dort eingesetzten Baumaschinen mit Kraftstoff zu versorgen. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?

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Antwortvorschlag zu Frage 342501

UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, 3, III, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND, SONDERVORSCHRIFT 640L (die Angabe «SONDERVORSCHRIFT 640L» darf entfallen, wenn der Aufsetztank die Tankcodierung LGBF oder höher hat).

Fundstelle: 5.4.1.1.1 a) bis d) und k), 5.4.1.1.18 ADR; Kapitel 3.3 SV 640 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 1202, 640L, Tunnelcode (D/E))

Erklärung

Nach 5.4.1.1.1 ADR stehen UN-Nummer, Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelcode in der Zeile. Wegen der Umweltgefahr kommt UMWELTGEFÄHRDEND dazu, und bei einem ADR-Tank über 1 m³ verlangt SV 640 den Zusatz „SONDERVORSCHRIFT 640L“. Er darf entfallen, wenn der Tank LGBF oder höher hat.

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