Frage 342408 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein vom Unternehmen U. mit UN 2383 befüllter ortsbeweglicher Tank (Nennvolumen 5000 l) ist von Deutschland nach Großbritannien zu versenden. U. beauftragt die Spedition S., den Transport durchzuführen. S. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den ortsbeweglichen Tank bei U. abzuholen und über Frankreich per Fähre nach Großbritannien zu befördern.

Welche Gefahrguttransportvorschrift muss bei dieser Beförderung zusätzlich beachtet werden? RID ADN IMDG-Code ICAO-TI

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Antwortvorschlag zu Frage 342408

IMDG-Code (Seebeförderung mit der Fähre)

Fundstelle: 1.1.4.2 ADR

Erklärung

Die Fähre ist eine Seebeförderung. Deshalb muss zusätzlich zum ADR der IMDG-Code beachtet werden, siehe 1.1.4.2 ADR.

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