Frage 342407 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein vom Unternehmen U. mit UN 2383 befüllter ortsbeweglicher Tank (Nennvolumen 5000 l) ist von Deutschland nach Großbritannien zu versenden. U. beauftragt die Spedition S., den Transport durchzuführen. S. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den ortsbeweglichen Tank bei U. abzuholen und über Frankreich per Fähre nach Großbritannien zu befördern.

Nennen Sie zwei Begleitpapiere nach ADR, die bei dieser Beförderung neben der ADR-Schulungsbescheinigung mitzuführen sind!

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Antwortvorschlag zu Frage 342407

Beförderungspapier; schriftliche Weisungen (weitere: Lichtbildausweis, ADR-Zulassungsbescheinigung)

Fundstelle: 8.1.2.1 und 8.1.2.2 ADR

Erklärung

Mitzuführen sind nach 8.1.2.1 und 8.1.2.2 ADR zum Beispiel das Beförderungspapier und die schriftlichen Weisungen. Auch Lichtbildausweis und Zulassungsbescheinigung gehören dazu.

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