Frage 342404 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein vom Unternehmen U. mit UN 2383 befüllter ortsbeweglicher Tank (Nennvolumen 5000 l) ist von Deutschland nach Großbritannien zu versenden. U. beauftragt die Spedition S., den Transport durchzuführen. S. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den ortsbeweglichen Tank bei U. abzuholen und über Frankreich per Fähre nach Großbritannien zu befördern.

Wer hat nach GGVSEB dafür zu sorgen, dass die Großzettel und die orangefarbenen Tafeln am ortsbeweglichen Tank angebracht sind?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 342404

Der Befüller (U.).

Fundstelle: § 23 Abs. 2 Nr. 3 GGVSEB

Erklärung

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 GGVSEB ist das der Befüller, hier also U.

Weiter zu Frage ›