Frage 342207 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wer ist nach GGVSEB für die Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln verantwortlich?
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Antwortvorschlag zu Frage 342207
Der Fahrzeugführer.
Fundstelle: § 28 Nr. 7 GGVSEB
Erklärung
Nach § 28 Nr. 7 GGVSEB ist das der Fahrzeugführer. Die Tafeln am Container selbst hat dagegen der Befüller nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 GGVSEB anzubringen.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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