Frage 342204 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Container enthält UN 1794 in loser Schüttung. Der Stoff erfüllt zusätzlich die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ADR.
Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und welche UN- Nummer sind auf den orangefarbenen Tafeln nach ADR am Container anzubringen? Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = ____________________________________ UN-Nummer = _____________________________________
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Antwortvorschlag zu Frage 342204
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = 80; UN-Nummer = 1794
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 20; 5.3.2.1.4 ADR
Erklärung
Aus Tabelle A Spalte 20 ergibt sich die Gefahrnummer 80. Zusammen mit der UN-Nummer 1794 steht sie nach 5.3.2.1.4 ADR auf der Tafel.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 342205An welchen Stellen müssen die orangefarbenen Tafeln am Container angebracht werden?
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- 342207Wer ist nach GGVSEB für die Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln verantwortlich?
- 3423015000 l Antimonpentachlorid, flüssig (umweltgefährdend), sind als Abfall im Produktionsprozess von Hersteller H. angefallen. H. schließt mit dem Entsorger E. einen Beförderungsvertrag, diesen Stoff zur Sondermüllentsorgungsanlage S. zu transportieren. E. schickt seinen Fahrzeugführer F. mit einem Saug-Druck-Tankfahrzeug (Tankcodierung L4BH) zu H. Wer sind nach GGVSEB in diesem Fall Absender, Beförderer und Empfänger?
- 342302Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 342303Welcher besondere Eintrag in der ADR-Zulassungsbescheinigung weist darauf hin, dass das abholende Fahrzeug für den Transport von Abfällen zugelassen ist?