Frage 342202 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Container enthält UN 1794 in loser Schüttung. Der Stoff erfüllt zusätzlich die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ADR.
Welche Gefahrzettel (Großzettel) und Kennzeichen müssen sich am Container befinden?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
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Antwortvorschlag zu Frage 342202
Großzettel nach Muster 8; Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe.
Fundstelle: 5.3.1.1.1 und 5.3.6.1 ADR
Erklärung
Der Stoff braucht den Großzettel Muster 8 und, weil er umweltgefährdend ist, das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach 5.3.6.1 ADR.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 342203An welchen Stellen müssen die Großzettel und Kennzeichen am Container angebracht werden?
- 342204Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und welche UN- Nummer sind auf den orangefarbenen Tafeln nach ADR am Container anzubringen? Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = ____________________________________ UN-Nummer = _____________________________________
- 342205An welchen Stellen müssen die orangefarbenen Tafeln am Container angebracht werden?
- 342206Der Container wird auf einen LKW geladen. Mit wie vielen orangefarbenen Tafeln und an welchen Stellen ist die Beförderungseinheit zu kennzeichnen?
- 342207Wer ist nach GGVSEB für die Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln verantwortlich?
- 3423015000 l Antimonpentachlorid, flüssig (umweltgefährdend), sind als Abfall im Produktionsprozess von Hersteller H. angefallen. H. schließt mit dem Entsorger E. einen Beförderungsvertrag, diesen Stoff zur Sondermüllentsorgungsanlage S. zu transportieren. E. schickt seinen Fahrzeugführer F. mit einem Saug-Druck-Tankfahrzeug (Tankcodierung L4BH) zu H. Wer sind nach GGVSEB in diesem Fall Absender, Beförderer und Empfänger?