Frage 341601 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Abfälle aus einer Lackiererei (Putztücher und Abdeckpapier mit Kohlenwasserstoffgemischen, Flammpunkt < 60°C) sollen in einem geprüften Schüttgut-Container (BK1) als "Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n. a. g." gemäß ADR befördert werden. Welcher Klasse und Verpackungsgruppe sind diese Stoffe zuzuordnen?

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Antwortvorschlag zu Frage 341601

Klasse 4.1, Verpackungsgruppe II (UN 3175)

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 3175)

Erklärung

Die Lackierabfälle laufen als UN 3175 „Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n. a. g.“. Tabelle A weist ihnen die Klasse 4.1 und die Verpackungsgruppe II zu.

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