Frage 341603 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Abfälle aus einer Lackiererei (Putztücher und Abdeckpapier mit Kohlenwasserstoffgemischen, Flammpunkt < 60°C) sollen in einem geprüften Schüttgut-Container (BK1) als "Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n. a. g." gemäß ADR befördert werden.
Welche Großzettel (Placards) müssen sich am Container befinden?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 341603
Großzettel nach Muster 4.1
Fundstelle: 5.3.1.1.1 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5
Erklärung
Welcher Großzettel gilt, steht in Tabelle A Spalte 5. Für UN 3175 ist das nach 5.3.1.1.1 ADR der Großzettel Muster 4.1.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 341604An welchen Stellen müssen die Großzettel am Container angebracht werden?
- 341605Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und welche UN- Nummer sind auf den orangefarbenen Tafeln nach ADR anzubringen? Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = _____________________ UN-Nummer = _________________________
- 341606Der Schüttgut-Container wird auf eine Beförderungseinheit (Trägerfahrzeug) gesetzt. An welchen Stellen müssen die orangefarbenen Tafeln mit Nummern angebracht werden?
- 341701Ein Umschmelzbetrieb befördert gemäß ADR flüssige Aluminiumlegierung (Transporttemperatur ca. 800°C, 15 t, UN 3257) in drei Tiegeln auf einem Fahrzeug. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 341702Welche Sondervorschrift gemäß Kapitel 3.3 ADR ist bei dieser Beförderung zu beachten?
- 341703Welche Kennzeichen und Großzettel sind am Fahrzeug anzubringen?