Frage 341604 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Abfälle aus einer Lackiererei (Putztücher und Abdeckpapier mit Kohlenwasserstoffgemischen, Flammpunkt < 60°C) sollen in einem geprüften Schüttgut-Container (BK1) als "Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n. a. g." gemäß ADR befördert werden.
An welchen Stellen müssen die Großzettel am Container angebracht werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 341604
An beiden Längsseiten und an jedem Ende (Stirnseite) des Containers.
Fundstelle: 5.3.1.2 ADR
Erklärung
Nach 5.3.1.2 ADR gehören die Großzettel an beide Längsseiten und an jedes Ende des Containers.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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