Frage 341604 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Abfälle aus einer Lackiererei (Putztücher und Abdeckpapier mit Kohlenwasserstoffgemischen, Flammpunkt < 60°C) sollen in einem geprüften Schüttgut-Container (BK1) als "Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n. a. g." gemäß ADR befördert werden.

An welchen Stellen müssen die Großzettel am Container angebracht werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 341604

An beiden Längsseiten und an jedem Ende (Stirnseite) des Containers.

Fundstelle: 5.3.1.2 ADR

Erklärung

Nach 5.3.1.2 ADR gehören die Großzettel an beide Längsseiten und an jedes Ende des Containers.

Weiter zu Frage ›