Frage 341704 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Umschmelzbetrieb befördert gemäß ADR flüssige Aluminiumlegierung (Transporttemperatur ca. 800°C, 15 t, UN 3257) in drei Tiegeln auf einem Fahrzeug.
An welchen Stellen sind Kennzeichen und Großzettel an der Beförderungseinheit anzubringen?
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Antwortvorschlag zu Frage 341704
An beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug.
Fundstelle: 5.3.1.4.1 und 5.3.3 ADR
Erklärung
Nach 5.3.1.4.1 ADR gehören die Großzettel an beide Längsseiten und hinten an das Fahrzeug. Dort kommt auch das Kennzeichen für erwärmte Stoffe hin.
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