Frage 341706 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Umschmelzbetrieb befördert gemäß ADR flüssige Aluminiumlegierung (Transporttemperatur ca. 800°C, 15 t, UN 3257) in drei Tiegeln auf einem Fahrzeug.
Auf der geplanten Fahrstrecke liegt ein Tunnel der Kategorie E. Darf der Tunnel mit dieser Ladung durchfahren werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 341706
Nein. Tunnelbeschränkungscode (D): Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien D und E verboten.
Fundstelle: 8.6.4 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15
Erklärung
Der Tunnelcode (D) verbietet die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien D und E. Ein Tunnel der Kategorie E ist deshalb für diese Ladung gesperrt.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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- 341802Ist der Aktivitätsgrenzwert für die Klassifizierung als freigestelltes Versandstück (UN 2910) überschritten?
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