Frage 341804 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Für den Versand eines Versandstückes mit einer Innenverpackung nach ADR liegen folgende Daten vor: Ni-63 gelöst in 50 ml Chlorwasserstoffsäure der Verpackungsgruppe III mit einer Gesamtaktivität von 200 MBq. Die spezifische Aktivität liegt oberhalb der Aktivitätsgrenzen für von der Klasse 7 freigestellte Stoffe. Dosisleistung an der Versandstückoberfläche < 5 µSv/h, keine Kontamination am Versandstück.

Kann die Sendung als begrenzte Menge (limited quantity) befördert werden? Nennen Sie auch die Sondervorschrift mit Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 341804

Nein. Nach SV 290 c) dürfen die Vorschriften des Kapitels 3.4 (begrenzte Mengen) nicht angewendet werden.

Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 290 c) ADR

Erklärung

Nach Sondervorschrift 290 c) dürfen die Vorschriften des Kapitels 3.4 über begrenzte Mengen hier nicht angewendet werden.

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