Frage 341905 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Es sind 1200 kg klinische Abfälle angefallen, bei denen der Verdacht auf Verunreinigung mit ansteckungsgefährlichen Stoffen (Humanes Immundefizienz-Virus - keine Kulturen) besteht. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Entsorgung sollen diese zum Versand nach ADR vorbereitet werden.

Mit welchem Gefahrzettel müssen die Versandstücke nach ADR bezettelt werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 341905

Gefahrzettel nach Muster 6.2

Fundstelle: 5.2.2.1 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5

Erklärung

Für ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 ist nach 5.2.2.1 ADR und Tabelle A Spalte 5 der Gefahrzettel Muster 6.2 vorgesehen.

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