Frage 341906 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Es sind 1200 kg klinische Abfälle angefallen, bei denen der Verdacht auf Verunreinigung mit ansteckungsgefährlichen Stoffen (Humanes Immundefizienz-Virus - keine Kulturen) besteht. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Entsorgung sollen diese zum Versand nach ADR vorbereitet werden.
Wie lauten die stoffspezifischen Angaben für diese Abfälle im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
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Antwortvorschlag zu Frage 341906
UN 3291 KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G., 6.2, (-)
Fundstelle: 5.4.1.1.1 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 3291)
Erklärung
Nach Tabelle A gehört zu UN 3291 die Benennung „KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G.“ mit Klasse 6.2. Eine Verpackungsgruppe steht im ADR 2025 nicht mehr dabei, und der Tunnelcode ist (-).
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