Frage 342006 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Unterabschnitt des ADR ist festgelegt, dass am Tankfahrzeug selbst oder auf einer Tafel ein Hinweis auf die höchstzulässige Gesamtmasse, Leermasse und auf den Betreiber oder Eigentümer angegeben sein muss?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 342006

Unterabschnitt 6.8.2.5 (Absatz 6.8.2.5.2) ADR

Fundstelle: 6.8.2.5.2 ADR

Erklärung

Die Angaben zu Gesamtmasse, Leermasse und Betreiber oder Eigentümer regelt Unterabschnitt 6.8.2.5, genauer der Absatz 6.8.2.5.2 ADR.

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