Frage 342006 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt des ADR ist festgelegt, dass am Tankfahrzeug selbst oder auf einer Tafel ein Hinweis auf die höchstzulässige Gesamtmasse, Leermasse und auf den Betreiber oder Eigentümer angegeben sein muss?
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Antwortvorschlag zu Frage 342006
Unterabschnitt 6.8.2.5 (Absatz 6.8.2.5.2) ADR
Fundstelle: 6.8.2.5.2 ADR
Erklärung
Die Angaben zu Gesamtmasse, Leermasse und Betreiber oder Eigentümer regelt Unterabschnitt 6.8.2.5, genauer der Absatz 6.8.2.5.2 ADR.
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