Frage 342106 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: UN 1049 soll in einem Batterie-Fahrzeug (die Elemente bestehen aus Flaschenbündeln - gesamter Fassungsraum 20000 l) nach ADR transportiert werden.

Sind bei dieser Beförderung die Vorschriften von 1.10.3 ADR zu beachten?

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Antwortvorschlag zu Frage 342106

Ja. UN 1049 WASSERSTOFF, VERDICHTET ist ein entzündbares Gas (Klassifizierungscode 1F); bei Beförderung in Tanks über 3000 l ist es ein gefährliches Gut mit hohem Gefahrenpotenzial. Die Tank-Spalte gilt für die nach Tabelle A Spalte (10)/(12) zugelassene Tankbeförderung; dort erlaubt «(M)» die Beförderung in Batterie-Fahrzeugen. 20000 l Gesamtfassungsraum > 3000 l.

Fundstelle: 1.10.3.1.2 ADR (Tabelle, Klasse 2 entzündbare Gase, Fußnote c)); Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 1049, Spalte 12: (M)); 4.3.2 Bem. zu (M) bzw. 3.2.1 Spalte 12

Erklärung

Ja. Wasserstoff, verdichtet, ist ein entzündbares Gas, und bei Beförderung in Tanks über 3000 l ist es ein Gut mit hohem Gefahrenpotenzial. Das Batterie-Fahrzeug fällt über den Eintrag (M) in Tabelle A darunter, und 20000 l liegen über dieser Grenze.

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