Frage 341901 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Es sind 1200 kg klinische Abfälle angefallen, bei denen der Verdacht auf Verunreinigung mit ansteckungsgefährlichen Stoffen (Humanes Immundefizienz-Virus - keine Kulturen) besteht. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Entsorgung sollen diese zum Versand nach ADR vorbereitet werden. Welcher UN-Nummer sind diese Abfälle nach ADR zuzuordnen?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 341901
UN 3291
Fundstelle: 2.2.62.1.11.1 b) ADR
Erklärung
Klinische Abfälle mit geringer Wahrscheinlichkeit ansteckungsgefährlicher Stoffe, ohne Kulturen, ordnet 2.2.62.1.11.1 b) ADR der UN 3291 zu.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 341902Können Sie für die Entsorgung dieser als feste Stoffe anfallenden klinischen Abfälle Verpackungen des Typs "UN/1H2/..." verwenden? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie die Verpackungsanweisung!
- 341903Welchen Prüfanforderungen müssen diese Verpackungen nach ADR entsprechen?
- 341904Mit welchem Kennzeichen müssen die Versandstücke nach ADR gekennzeichnet werden?
- 341905Mit welchem Gefahrzettel müssen die Versandstücke nach ADR bezettelt werden?
- 341906Wie lauten die stoffspezifischen Angaben für diese Abfälle im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 342001Es soll Methanol mit einem Tankfahrzeug (Zugfahrzeug mit Tanksattelanhänger über 7,5 t zGM) nach ADR befördert werden. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?