Frage 341901 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es sind 1200 kg klinische Abfälle angefallen, bei denen der Verdacht auf Verunreinigung mit ansteckungsgefährlichen Stoffen (Humanes Immundefizienz-Virus - keine Kulturen) besteht. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Entsorgung sollen diese zum Versand nach ADR vorbereitet werden. Welcher UN-Nummer sind diese Abfälle nach ADR zuzuordnen?

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Antwortvorschlag zu Frage 341901

UN 3291

Fundstelle: 2.2.62.1.11.1 b) ADR

Erklärung

Klinische Abfälle mit geringer Wahrscheinlichkeit ansteckungsgefährlicher Stoffe, ohne Kulturen, ordnet 2.2.62.1.11.1 b) ADR der UN 3291 zu.

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