Frage 341902 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Es sind 1200 kg klinische Abfälle angefallen, bei denen der Verdacht auf Verunreinigung mit ansteckungsgefährlichen Stoffen (Humanes Immundefizienz-Virus - keine Kulturen) besteht. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Entsorgung sollen diese zum Versand nach ADR vorbereitet werden.
Können Sie für die Entsorgung dieser als feste Stoffe anfallenden klinischen Abfälle Verpackungen des Typs "UN/1H2/..." verwenden? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie die Verpackungsanweisung!
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Antwortvorschlag zu Frage 341902
Ja. Fässer aus Kunststoff 1H2 sind nach Verpackungsanweisung P 621 zugelassen, sofern genügend saugfähiges Material vorhanden ist, um die gesamte enthaltene Flüssigkeit aufzunehmen, und die Verpackung flüssige Stoffe zurückhalten kann.
Fundstelle: 4.1.4.1 P 621 Abs. 1 ADR
Erklärung
Ja, Fässer aus Kunststoff 1H2 sind nach Verpackungsanweisung P 621 zugelassen. Voraussetzung ist genug saugfähiges Material für die gesamte Flüssigkeit, und die Verpackung muss Flüssigkeiten zurückhalten können.
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