Frage 341701 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein Umschmelzbetrieb befördert gemäß ADR flüssige Aluminiumlegierung (Transporttemperatur ca. 800°C, 15 t, UN 3257) in drei Tiegeln auf einem Fahrzeug. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
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Antwortvorschlag zu Frage 341701
UN 3257 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Aluminiumlegierung), 9, III, (D)
Fundstelle: 5.4.1.1.1 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 3257); SV 274
Erklärung
Der heiße Stoff wird als UN 3257 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. geführt. Nach Sondervorschrift 274 steht die technische Benennung in Klammern dahinter, danach Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelcode.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 341702Welche Sondervorschrift gemäß Kapitel 3.3 ADR ist bei dieser Beförderung zu beachten?
- 341703Welche Kennzeichen und Großzettel sind am Fahrzeug anzubringen?
- 341704An welchen Stellen sind Kennzeichen und Großzettel an der Beförderungseinheit anzubringen?
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- 341706Auf der geplanten Fahrstrecke liegt ein Tunnel der Kategorie E. Darf der Tunnel mit dieser Ladung durchfahren werden?
- 341707Muss der Beförderer für diese Beförderung einen Sicherungsplan erstellen? Nennen Sie auch die Fundstelle im ADR!