Frage 341701 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Umschmelzbetrieb befördert gemäß ADR flüssige Aluminiumlegierung (Transporttemperatur ca. 800°C, 15 t, UN 3257) in drei Tiegeln auf einem Fahrzeug. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?

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Antwortvorschlag zu Frage 341701

UN 3257 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Aluminiumlegierung), 9, III, (D)

Fundstelle: 5.4.1.1.1 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 3257); SV 274

Erklärung

Der heiße Stoff wird als UN 3257 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. geführt. Nach Sondervorschrift 274 steht die technische Benennung in Klammern dahinter, danach Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelcode.

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