Frage 341605 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Abfälle aus einer Lackiererei (Putztücher und Abdeckpapier mit Kohlenwasserstoffgemischen, Flammpunkt < 60°C) sollen in einem geprüften Schüttgut-Container (BK1) als "Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n. a. g." gemäß ADR befördert werden.

Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und welche UN- Nummer sind auf den orangefarbenen Tafeln nach ADR anzubringen? Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = _____________________ UN-Nummer = _________________________

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Antwortvorschlag zu Frage 341605

Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = 40; UN-Nummer = 3175

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 20; 5.3.2.1.4 ADR

Erklärung

Die Gefahrnummer steht in Tabelle A Spalte 20: für diesen Stoff 40. Dazu kommt die UN-Nummer 3175, beide stehen nach 5.3.2.1.4 auf der Tafel am Container.

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